Was die LAG will
Moderne multimediale LAG-Schulbibliotheken sind Wissens-, Lern- und Kulturzentren in der Schule. Ihre Ausstattung ermöglicht zeitgemäßes und mediengestütztes
Recherchieren und Präsentieren, fächerübergreifendes, methodenorientiertes Lernen, bietet Leseförderung und vielseitige kulturelle Praxis. Schulbibliotheken sind Lernorte und Lesezentren und
sie ermöglichen die Nutzung unterschiedlicher Medien. Für Teile der Abschlussprüfungen in der Mittel- und Oberstufe sind sie unerlässlich. Sie bereiten effizientes wissenschaftliches und
methodisches Arbeiten für akademische Studien und Ausbildungswege vor.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Grundsatzentscheidung aus der Nachkriegszeit, dass Schulbibliotheken eine freiwillige Aufgabe der Schulträger, d.h. der
Städte und Landkreise, sind und nicht in die Zuständigkeit der Kultusministerien fallen, wie es sonst weltweit die Regel ist.
Dennoch konnte die LAG in Hessen dank aufgeschlossener Kultusministerinnen und -minister eine ganze Menge erreichen:
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eine Landeslizenz für die Schulbibliothekssoftware LITTERA
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eine Servicestelle für Training und Support von LITTERA
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ein Projektbüro „Schulbibliotheken, Leseförderung und Medienerziehung“ (ca. halbe Stelle)
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den regelmäßigen Fortbildungskongress „Hessischer Schulbibliothekstag“
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die Schulbibliothekslehrgänge in der Lehrerfortbildung und im Kulturmobil (inzwischen beendet)
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das Leseförderprojekt „Die Bibliothek in der Kiste“ (inzwischen beendet) u. a. mehr.
Aber die konstruktiven und detaillierten Vorschläge der LAG für grundlegende Regelungen im Hessischen Schulgesetz blieben bisher chancenlos.
Was will die LAG, um das hessische Schulbibliothekswesen nachhaltig voranzubringen?
Die Schulbibliothek ist eine pädagogische Einrichtung. Sie ist Teil von Schule und Unterricht. Ihre Einbettung in die Schule bedeutet konkret:
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Sie steht im Schulprogramm: Stichworte sind Leseförderkonzept, Medienpädagogik, Informationskompetenz.
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Ihre Nutzung ist Teil der Fachcurricula.
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Sie erhält Mittel aus dem Schulhaushalt. Land und Kommunen müssen sich auf eine Mischfinanzierung einigen und
Mittel in die Haushalte einstellen.
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Die Schulleitungen sind für die Schulbibliothek zuständig und verantwortlich.
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Ein(e) Schulbibliotheksvertreter/-in nimmt an allen schulischen Konferenzen teil.
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Die Schulbibliothek hat den Status eines Fachbereichs. Das verbessert die Mitwirkung an
innerschulischen Entscheidungen.
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Eine Schulbibliothek, die konsequent von der Schule aus gedacht wird, ist auch in der
Schulaufsicht vertreten:
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Im Ministerium und in den Staatlichen Schulämtern gibt es Ansprechpartner mit dem
Aufgabenbereich Schulbibliothek.
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Die Schulbibliotheken sind im Referenzrahmen für Schulqualität enthalten.
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Fortbildungsangebote für Lehrer/-innen, Schulbibliothekar/-innen und ehrenamtlich Tätige
werden fortgesetzt und verstärkt.
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Ein Weiterbildungsangebot für Leiter/-innen von Schulbibliotheken ist für Personen eingerichtet, denen Aufgaben aus dem Bereich Schulbibliothek, Mediothek oder
Informationszentrum zugeordnet sind.
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Ein „Arbeitskreis Schulbibliothek“ ist beim Kultusministerium als Steuerungsgruppe eingerichtet. Dazu gehören Vertreter/-innen aus Schulbibliothek, Schule,
Schulaufsicht und Städte- bzw. Landkreistag.
Der Schulträger und das Land müssen Verantwortung übernehmen. Nicht zuletzt geht es um Chancengerechtigkeit für alle hessischen Schüler/-innen, unabhängig davon, wo sie wohnen
und welchen sozialen Status ihre Eltern haben. Zu einer modernen Bildungspolitik gehört die Förderung multimedialer und multifunktionaler Schulbibliotheken.
Schulträger:
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Haushaltsmittel für Einrichtung und Sachkosten
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Personelle Ausstattung mit bibliotheksfachlichen Angestellten
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Schulbibliothekarischer Support in den Kreismedienzentren oder schulbibliothekarischen Arbeitsstellen öffentlicher Bibliotheken.
Land:
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Konkretisierung und verbindliche Festlegungen im Hessischen Schulgesetz
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Richtlinienkompetenz des Kultusministeriums
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Haushaltsmittel im Landeshaushalt
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Landeszentrale für Schulbibliotheken
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Verantwortung des Landes für die bibliotheksfachlichen Personalstellen in diesen Einrichtungen
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Finanzielle Zuweisungen des Landes für Schulen mit zertifizierter (positiv evaluierter) Schulbibliothek
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Anrechnung der Arbeit in Schulbibliotheken / Mediotheken / Informationszentren bei der Lehrerinnen- und
Lehrerzuweisung.
Die hessischen Schulbibliotheken „von unten“, ehren- und nebenamtlich geleitet, von Spenden abhängig, vom Selbsthilfeverein LAG Schulbibliotheken in Hessen
unterstützt, sind eine Erfolgsgeschichte. Das ist aber kein Grund, stehen zu bleiben. Moderne multimediale Schulbibliotheken steigern die Schulqualität.
Begleitende Maßnahmen:
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Modellversuche „Unterricht in der Schulbibliothek“
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Projekte und Tagungen zur Weiterentwicklung von
Schulbibliotheken zu innerschulischen Informations-, Kultur-, Medien- oder Wissenszentren
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regelmäßige Fortbildungs-/ Weiterbildungskurse für Lehrkräfte und Bibliothekspersonal
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Starter-Set (Material- und Bücherpaket als Erstausstattung).
(Verabschiedet von der Mitgliederversammlung
der LAG Schulbibliotheken in Hessen e.V. am 29.09.2014)